Dekret Nr. 6 / 2007 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 255 / 2003 Slg., zur Festlegung der richtigen Praxis der Apotheken, näher an den Bedingungen für die Zubereitung und Anpassung von Arzneimitteln, Abgabe und Behandlung von Arzneimitteln in medizinischen Einrichtungen und näher an die von Apotheken und anderen medizinischen Betreibern, geändert durch das Erlass Nr. 220 / 2006 Slg.

Gültig In Kraft seit 16.01.2007
Inhalt
6
ERKLÄRUNG
vom 29. Dezember 2006
zur Änderung des Erlasses Nr. 255 / 2003 Slg., zur Festlegung der richtigen Praxis von Arzneimitteln, der detaillierten Bedingungen für die Herstellung und Behandlung von Arzneimitteln, der Abgabe und Behandlung von Arzneimitteln in medizinischen Betrieben und der Bedingungen für den Betrieb von Apotheken und anderen Arzneimittel-Betreibern, geändert durch das Erlass Nr. 220 / 2006 Slg.
Das Ministerium für Gesundheit und das Ministerium für Landwirtschaft gemäß § 75 Abs. 2 e) Gesetz Nr. 79/1997 Slg., über Arzneimittel, sowie über Änderungen und Ergänzungen zu bestimmten verwandten Gesetzen, geändert durch Gesetz Nr. 129 / 2003 Slg.:
Čl. I
In § 9 Abs. 3 des Erlasses Nr. 255 / 2003 Slg., in dem die korrekte Praxis der Apotheken, die ausführlichen Bedingungen für die Herstellung und Behandlung von Arzneimitteln, die Abgabe und Behandlung von Arzneimitteln in medizinischen Einrichtungen und die detaillierten Bedingungen für den Betrieb von Apotheken und anderen Arzneimittellieferanten, geändert durch das Erlass Nr. 220 / 2006 Slg., Buchstabe a):
"(a) stimmt der Patient zu und das Ersatzarzneimittel enthält den gleichen Wirkstoff in der gleichen pharmazeutischen Form; enthält das Ersatzarzneimittel eine andere Wirkstoffmenge in der Einheit der Masse, des Volumens oder der pharmazeutischen Form, so muss der Apotheker die Dosierung entsprechend der vom Arzt vorgeschriebenen anpassen. Der Apotheker unterrichtet den Patienten über die Höhe der Erstattung des Ersatzarzneimittels und gibt die auf dem Rezept vorgenommene Änderung, einschließlich der angepassten Dosierung, an.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Dr. Julinek v. r.
Minister für Landwirtschaft:
MVDr. Vicenová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 6 / 2007 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 255 / 2003 Slg., zur Festlegung der richtigen Praxis der Apotheken, zur Festlegung der Bedingungen für die Zubereitung und Behandlung von Arzneimitteln, Abgabe und Behandlung von Arzneimitteln in medizinischen Einrichtungen, und der Bedingungen für den Betrieb von Apotheken und anderen Arzneimitteln, geändert durch das Erlass Nr. 220 / 2006 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.01.2007
In Kraft seit16.01.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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