Erlaß Nr. 6 / 1976 Coll.

Verordnung des Außenministers über Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Gütern zwischen den Organisationen der Mitgliedstaaten des Rats für gegenseitige wirtschaftliche Hilfe (VDP RVHP 1968)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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