Dekret des Finanzministeriums und der Staatsbank des Tschechoslowakischen Nr. 6 / 1964 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums und der Tschechoslowakischen Staatsbank über die Finanzierung, Aufgliederung und Kontrolle der Reproduktion von Grundmitteln
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.