Regierungsverordnung Nr. 6 / 1958 Coll.
Verordnung über Änderungen des Anwendungsbereichs der Kontrolle des Zivilhandels und der Niederlassungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.