Regierungsverordnung Nr. 6 / 1948 Coll.
Verordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über den Handel mit Funk-, Funk- und Funkgeräten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.