Gesetz Nr. 594 / 2004 Coll.
Gesetz zur Durchführung des Gemeinschaftsregimes zur Kontrolle der Ausfuhren, des Transports, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.