Gesetz Nr. 59 / 2005 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 99 / 1963 Coll., Zivilgesetzbuch, geändert, und einige andere Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.