Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 59 / 1999 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 57/1997 Slg., die Arzneimittel vorsieht, die vollständig von der Krankenversicherung abgedeckt sind und die Höhe der Zahlungen einzelner Wirkstoffe in der geänderten Fassung

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