Erlass des Bauministeriums Nr. 59 / 1961 Coll.
Erlass des Bauministers, der die Autorität der Baustellen an das Innenministerium für bestimmte Gebäude überträgt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.