Maßnahme 59 / 1955 Coll.
Rechtliche Maßnahme zur Lohnquote von Richtern, Staatsanwälten und juristischen Kandidaten (Verordnungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.