Regierungsverordnung Nr. 580 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festsetzung der im Rahmen des Wohnungsbeitrags von staatlicher Sozialhilfe für 2021 vergleichbaren Kosten für die Miete, der für feste Brennstoffe zu zahlenden Beträge und der für die Standard-Gebäudekosten zu zahlenden Beträge

Zeitliche Textfassungen

01.01.2021 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2021
31.12.2020 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2020
31.12.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 31.12.2020 bis 31.12.2020

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