Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 58/1994
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Beschäftigung von Familienangehörigen von diplomatischen Missionen und konsularischen Posten
Gültig
Textfassungen:
29.03.1994
58.
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erklärt, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Beschäftigung von Familienangehörigen diplomatischer Missionen und konsularischer Posten in Prag im Gegenzug für Notizen vom 18. Februar 1993 bis 1. Oktober 1993 ausgehandelt wurde.
Das Abkommen trat am 1. Oktober 1993 in Kraft.
Die tschechischen und englischen Versionen der Notiz können beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten konsultiert werden.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 58 / 1994 Slg. über die Verhandlungen des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Beschäftigung von Familienangehörigen diplomatischer Missionen und konsularischer Posten |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.03.1994 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0