Grundsätze Nr. 58 / 1974 Slg.
Grundsätze für die Organisation, Position und Aufgaben von Rechtsdiensten in staatlichen Wirtschaftsorganisationen und bestimmten anderen Organisationen, die von den zentralen Behörden der Tschechischen Sozialistischen Republik und nationalen Ausschüssen geleitet werden, genehmigt durch die Entschließung der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik vom 22. Mai 1974 Nr. 128
Zeitliche Textfassungen
Keine Fassungen verfügbar.
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.