Dekret Nr. 58 / 1968 Coll.
Erlass des Ministeriums für Forst und Wasser, das das Erlass Nr. 17 / 1961 Slg. ändert und ergänzt, die Durchführungsbestimmungen für das Waldgesetz
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.