Gesetz Nr. 58 / 1965 Coll.
Gesetz zur Regelung der Strafen für Unrecht und Fehlverhalten von Personen, die ungeordnetes Verhalten, Gewalt und Korruption wiedererlangen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.