Verordnung Nr. 572/1990 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums für Außenhandel über die Befreiung von Waren, die für die Notwendigkeit von staatlich eingetragenen Kirchen, Religionsgesellschaften, religiösen Ordnungen, Gemeinden und ihren Wohltätigkeitsorganisationen aus Einfuhrzöllen eingeführt werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.