Dekret Nr. 570 / 2020 Coll.
Verordnung über die Informationspflicht bestimmter Personen auf dem Kapitalmarkt gegenüber dem Wertpapierhändler-Garantiefonds
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 256 / 2004 Coll.
Führt durch
Kapitalmarkt Wirtschaftsrecht
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.