Regierungsverordnung Nr. 57 / 2015 Coll.

Verordnung der Regierung über den Umfang der Daten, die in das Informationssystem über das Dienstentgelt eingegeben werden, und die Art und Weise, wie sie eingegeben werden

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 221 / 1999
Gesetz über Berufssoldaten
Wird durchgeführt durch
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