Regierungsverordnung Nr. 57 / 2015 Coll.
Verordnung der Regierung über den Umfang der Daten, die in das Informationssystem über das Dienstentgelt eingegeben werden, und die Art und Weise, wie sie eingegeben werden
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 221 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über Berufssoldaten