Verfassungsgesetz Nr. 57 / 1969 Coll.
Verfassungsrecht zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Verfassungs- und Verfassungsgesetzes Nr. 81 / 1968 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.