Verfassungsgesetz Nr. 57 / 1969 Coll.

Verfassungsrecht zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Verfassungs- und Verfassungsgesetzes Nr. 81 / 1968 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf