Dekret des Außenministers Nr. 57 / 1968 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Handelsvertretern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.