Regierungsverordnung Nr. 57 / 1956 Coll.
Verordnung über Krankenversicherung und Rentenversicherung für Mitglieder von Produktionsgenossenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.