Regierungsverordnung Nr. 57 / 1953 Coll.
Verordnung über die Zuständigkeit des Innenministeriums auf dem Gebiet der Stadtplanung und des Baus von Kommunen und auf dem Gebiet der Versorgung der technischen Dienste der nationalen Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.