Regierungsverordnung Nr. 57 / 1952 Coll.
Verordnung zur Durchführung des Liefergesetzes und zum Erwerb landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.