Regierungsverordnung Nr. 567 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 48/2017 Slg. über die Festlegung von Anforderungen nach Rechtsakten und Normen guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen für die Bereiche der Cross-Compliance-Regeln und die Folgen von Verstößen gegen die Gewährung bestimmter landwirtschaftlicher Beihilfen in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2021 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2021
23.12.2020 Verkündet
In Kraft seit 23.12.2020
23.12.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.2020

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