Regierungsverordnung Nr. 566 / 2020 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 50 / 2015 Slg., mit bestimmten Bedingungen für die Gewährung von Direktzahlungen an Landwirte und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Regierungsvorschriften in der geänderten Fassung und anderer damit zusammenhängender Regierungsvorschriften
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