Regierungsverordnung Nr. 565 / 2025 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 282 / 2013 Slg. über die Erstellung einer Liste von bestimmten Erzeugnissen, der Bedingungen, unter denen ihre Einfuhr oder Beförderung erfolgen kann, und bestimmter Bedingungen für bestimmte Erzeugnisse, unter denen ihre Ausfuhr erfolgen kann, in der geänderten Fassung
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.