Dekret Nr. 56 / 2023 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 355/2020 Coll. über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften

Gültig In Kraft seit 01.04.2023
Inhalt
56.
ERKLÄRUNG
vom 21. Februar 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 355 / 2020 Coll. über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 4 Abs. 7 Abs. 5 § 16 Abs. 7, § 20 Abs. 4 und § 26g des Gesetzes Nr. 21 / 1992 Slg., an Banken in der geänderten Fassung und gemäß § 1 Abs. 8 Abs. 2a Abs. 1, § 2b (4), § 5a Abs. 3 und § 13 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 87 / 1995 Slg., über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte diesbezügliche Maßnahmen sowie über die Hinzufügung des tschechischen.
Čl. I
Verordnung Nr. 355/2020 Slg. über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Bank- und Kreditkooperativengesetz wird wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz wird "§ 4 (8) " ersetzt durch" § 4 (7)".
2. In § 1 Abs. 2 werden die Worte "Kompetenz" nach dem Wort "Glaubwürdigkeit" eingefügt.
3. Absatz 1 (3) lautet wie folgt:
"(3) Diese Verordnung enthält außerdem das Muster des Antragsformulars für die Genehmigung, einen qualifizierten Betrieb zu erwerben oder den qualifizierten Betrieb in einer Bank oder einem kooperativen Vorschuss durch Erreichen oder Überschreiten von 20%, 30% oder 50% zu erhöhen, oder eine Bank oder eine kooperative Reserve und den Inhalt der Anhänge zu diesem Antrag zu dominieren."
4. Die Überschrift von Abschnitt 11 lautet:
"Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Erfahrung des Managers der Finanzholding Person oder gemischte Finanzholding Person
(K § 26g des Bankengesetzes) '.
5. In § 11 Abs. 1 des Einleitungsteils der Bestimmung wird das Wort "finanzielles "nach dem Wort" gemischt" und das Wort "Kredizierbarkeit" nach dem Wort "Kompetenz" eingefügt.
6. In Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e wird das Wort "Arbeiten" gestrichen, die Worte "einschließlich der erwarteten" durch die Worte "und danach" ersetzt und die Worte "mit dieser Funktion verbunden" am Ende des Buchstabens e) angefügt.
7. In Artikel 11 Absatz 2 werden die Worte "Ziffer 2 " durch die Worte" Absatz 1" ersetzt, die Worte "einschließlich des Geltungsbereichs " durch die Worte" und den Anwendungsbereich" und die Worte "aus dieser Funktion "erwachsen durch die Worte" ersetzt, die mit dieser Funktion verbunden sind".
8. Absatz 14 (1) (j) lautet:
„j) eine Zusammenfassung der Funktionen der Organe anderer Rechtspersonen, denen die vorgeschlagene Person gewählt, ernannt oder anderweitig (nachfolgend als die gewählte Behörde bezeichnet) und anderer Funktionen, die in solchen Personen in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden, und für jede dieser juristischen Personen seine Identifikationsdaten und den Gegenstand der Tätigkeit, die Benennung der ausgeübten Funktion und die Dauer seiner Amtszeit in dieser juristischen Person,“;
9. Absatz 14 (4) lautet wie folgt:
"(4) Ist der Erwerb oder die Erhöhung eines qualifizierenden Betriebs in einer Bank oder einer kooperativen Vorkasse oder im Rahmen der Kontrolle einer Bank oder eines kooperativen Vorschusses zu einer Änderung eines Mitglieds einer gesetzlichen Stelle und im Falle einer kooperativen Reserve des Kreditausschusses, der eine Bank- oder Reserve-Kooperativen Managementfunktionen besitzt, so umfasst der Antragsteller die als solches vorgeschlagene Person:
a) Identifizierungsdaten;
b) Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung;
c) einen Lebenslauf mit Informationen über Bildung und Berufserfahrung;
d) einen Überblick über die Funktionen der gewählten Organe anderer Rechtspersonen und anderer Funktionen, die in diesen Personen in den letzten 10 Jahren und für jede dieser Rechtspersonen, ihre Identifikationsdaten und das Thema der Tätigkeit, die Bezeichnung der durchgeführten Funktion, die Angabe, ob im Falle der Mitgliedschaft der gewählten Stelle die Funktion eines Exekutiv- oder Nicht-Exekutivmitglieds und die Amtszeit in der betreffenden juristischen Person und die Angabe, ob die vorgeschlagene Person die
e) eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehung der vorgeschlagenen Person zu der Bank oder dem kooperativen Vorschuss sowie zu den Managern der Bank oder des kooperativen Vorschusses, der Mutter und Tochter der Bank oder der Genossenschaftsreserve und den Managern dieser Gesellschaften und den Aktionären mit einem qualifizierten Betrieb in der Genossenschaft oder Vorschuss;
f) die von der vorgeschlagenen Person in der Organisation der Bank oder der Genossenschaftsreserve zu erfüllende Funktion und eine kurze Beschreibung der Leistung dieser Funktion in Bezug auf ihr übertragene Befugnisse und Zuständigkeiten; und
g) den Bericht des Antragstellers über die Ergebnisse der Bewertung der Eignung der vorgeschlagenen Person für die von der vorgeschlagenen Person zu erfüllende Funktion im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen an Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Erfahrung dieser Person und die kollektive Eignung der jeweiligen gewählten Behörde insgesamt.
10. In Abschnitt 15, am Ende von Absatz 3, die Worte "oder wenn die Tschechische Nationalbank derzeit verfügbar ist. Der Grund, den Anspruch nicht einzureichen, wird von der Tschechischen Nationalbank unterstützt."
11. In Artikel 17 Absatz 2 werden die Worte "und 14" und die Worte "und qualifizierte Beteiligungen an einem Kreditinstitut erwerben oder erhöhen" gestrichen.
12. Anhang Nr. 1 wird gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung mit Ausnahme von Artikel I Absätze 3 und 12 in Kraft, der am 19. Juli 2023 wirksam wird.
Gouverneur:
Michl, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 56 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 355 / 2020 Coll., über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Gesetz über Einsparungen und Kreditgenossenschaften
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.03.2023
In Kraft seit01.04.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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