Dekret des Außenministers Nr. 56 / 1968 Coll.

Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Rumänien über die Zusammenarbeit im Veterinärbereich

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf