Dekret des Außenministers Nr. 56 / 1968 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Rumänien über die Zusammenarbeit im Veterinärbereich
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.