Regierungsverordnung Nr. 56 / 1956 Coll.
Verordnung über die Kranken- und Rentenversicherung für die Mitglieder der einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften und der Rentenversicherung für die einzelnen Landwirte und sonstigen Selbständigen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.