Regierungsverordnung Nr. 56 / 1953 Coll.
Verordnung über die Vermittlung anderer Schulabgänger und die Beschäftigungsbedingungen für bestimmte Schüler und Schüler
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.