Verordnung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik Nr. 557 / 1990 Coll.
Verordnung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Republik über die außerordentliche Altersversorgung bestimmter Bergleute
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.