Regierungsverordnung Nr. 550 / 2002 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festlegung der Bedingungen und Grundsätze für die Gewährung der Subvention für die Ausfuhr von Schweinen und Schweinen zum Schlachten und von daraus gewonnenem Schweinefleisch

Zeitliche Textfassungen

31.12.2002 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2002
31.12.2002 Vorherige
In Kraft seit 31.12.2002 bis 24.11.2004

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