Regierungsverordnung Nr. 55 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung über die Nichtannehmbarkeit von Anträgen von Drittstaatsangehörigen auf Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik, die bei Vertretungen gestellt wird

Zeitliche Textfassungen

01.04.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2024
07.03.2024 Verkündet
In Kraft seit 07.03.2024
07.03.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 07.03.2024 bis 31.03.2024

Novellierungen

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