Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 55 / 2010 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2010- 2015, 3,40%

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 18. Februar 2010
Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2010 - 2015, 3,40%
Das Finanzministerium stellt Staatsanleihen gemäß § 25 des Gesetzes Nr. 190 / 2004 Coll. über Anleihen in der geänderten Fassung (nachfolgend "Bonds Act") aus und bestimmt die Emissionsbedingungen der Anleihen der Tschechischen Republik, 2010 - 2015, 3,40%:
1. Grundmerkmale der Anleihen:
Thema: Tschechische Republik vertreten durch Finanzministerium
Name: Anleihen der Tschechischen Republik, 2010 - 2015, 3,40%
Kurzbezeichnung: Tschechische Republik, 3,40%, 15
Seriennummer: 60.
Nennwert: CZK 10 000
Form der Anleihe: Trägersicherheit
Debt-Formular: Buch-Versicherung
Datum: 1. März 2010
Datum der Fälligkeit: 1. September 2015
Zinserträge: Coupon zu einem festen Zinssatz von 3,40% p.a.
Besteuerung des Zinseinkommens: nach tschechischer Gesetzgebung
- Ja.
Gutschein Nr. 1, ISIN: CZ0000702337
Gutschein Nr. 2, ISIN: CZ0000702345
Gutschein Nr. 3, ISIN: CZ0000702352
Gutschein Nr. 4, ISIN: CZ0000702360
Gutschein Nr. 5, ISIN: CZ0000702378
Strandhauptmann, ISIN: CZ0000702329
Die Anleihen werden nach § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes auf der Grundlage besonderer Gesetze ausgegeben, die die Ausgabe von Staatsschulden ermöglichen.
2. Die Anleihen werden auf den Träger bezogen und in Buchform ausgegeben. Die Aufzeichnungen der Eigentümer werden vom Securities Centre aufbewahrt.
3. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland erworben werden. Die Rückführung des Einkommens und des im Ausland gezahlten Nominalwerts erfolgt nach tschechischer Gesetzgebung.
4. Der Emittent wird einen Vorschlag für die Zulassung von Anleihen zum Handel am Hauptmarkt der Prager Börse vorlegen, a.s.
5. Der operative Zeitpunkt für die Zahlung des Anleiheertrags beträgt einen Monat vor dem Fälligkeitstermin des Anleiheertrags. Das Datum des Ex-Coupons ist der Tag nach dem operativen Tag und wird am 2. August gesetzt. Zinserträge werden immer vom Investor erhalten, der die Anleihe am 1. August ab 2011 besitzt. Die Zinserträge für die erste Renditeperiode ab dem Datum der Ausgabe bis zum 1. September 2011 werden vom Investor, der die Anleihe am 1. August 2011 besitzt, eingegangen.
6. Schuldverschreibungen werden mit einem festen Zinssatz von 3,40% p.a. ausgezahlt; Zinserträge werden einmal jährlich am 1. September ab 2011 ausgezahlt. Ist das Zahlungsdatum der Erlöse nicht der Arbeitstag, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Vernachlässigung geleistet.
7. Die Übertragbarkeit von Anleihen im Securities Centre beginnt mit dem Datum, an dem die Anleihen auf die Konten der ersten Eigentümer gutgeschrieben werden. Der letzte Tag der Übertragung von Wertpapieren in den Wertpapierzentralenkonten ist der 1. August 2015.
8. Die Berechnung des Zinsanteils basiert auf einem Jahr von 360 Tagen und 12 Monaten nach 30 Tagen (BCK - Standard 30E / 360). Der Anteil der Zinserträge ist ab dem Ausgabedatum im Preis der Anleihe enthalten.
9. Anleihen werden von einzelnen Teilen (Tranchen) ausgegeben. Der Hauptverkauf der 1. Tranche wird in Form einer von der Tschechischen Nationalbank organisierten amerikanischen Auktion für eine Gruppe direkter Teilnehmer am 24. Februar 2010 erfolgen. Andere Investoren können über direkte Teilnehmer an der Auktion teilnehmen. Die Auktionsbekanntmachung und die Liste der direkten Teilnehmer werden im Voraus veröffentlicht. Der primäre Verkauf weiterer Tranchen wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt. Die Emissionsfrist endet am 1. August 2015.
10. Einzelaufträge, die von direkten Teilnehmern der Auktion vorgelegt werden, sind nach und nach vom höchsten angebotenen Preis zufrieden. Wenn bei der schrittweisen Abwicklung von Aufträgen mit einem bestimmten angebotenen Preis das Auftragsvolumen, das der Emittent verkauft, das Volumen der Anleihen übersteigt, die der Emittent verkauft, sind Aufträge mit dem angebotenen Preis nur teilweise erfüllt. Anleihen werden zu angebotenen Preisen verkauft.
11. Das geschätzte Gesamtvolumen der Anleihen ist 50 000 000 000 CZK. Anleihen können in kleinerem oder größerem Umfang gemäß Abschnitt 11 des Anleihegesetzes ausgegeben werden, soweit sie der Entwicklung und Struktur der Finanzierung des Staatshaushaltsdefizits entsprechen. Das Emissionsvolumen kann auf maximal 65 000 000 CZK erhöht werden.
12. Die valide Bewertung der finanziellen Kapazität (Rating) der langfristigen Crown-Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Ausgabe dieser Emissionsbedingungen durch Standard & Poor's ist auf A + Ebene, Moody's auf A1 Ebene.
13. Die Trennung der Anleiherendite nach § 18 des Anleihegesetzes ist zulässig.
14. Das Finanzministerium erklärt, dass es jedem Inhaber der Anleihe den Nennwert der Anleihe schuldet. Die Anleihen werden zum Nominalwert am 1. September 2015 zurückgezahlt. Ab diesem Tag endet die Anleihezinsung. Der Nominalwert der Anleihe wird zusammen mit dem letzten Zinserträge an den Investor gezahlt, der die Anleihe am 1. August 2015 besitzt. Ist das Rückzahlungsdatum nicht der Arbeitstag, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Rückzahlung geleistet.
15. Alle Rechte, die mit den ihnen im Sinne von Artikel 42 des Anleihegesetzes ausgestellten Anleihen und Coupons verbunden sind, werden innerhalb von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals geltend gemacht werden konnten, aufgehoben.
16. Das Finanzministerium verpflichtet sich, die Zahlung von Zinserträgen auf Anleihen zu sichern und ihren Eigentümern unter diesen Emissionsbedingungen den Nominalwert von Anleihen zurückzuzahlen. Die Zahlstelle ist die Tschechische Nationalbank. Coupons und Anleihen-Prinzip werden nach den Anweisungen des Schuldners per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Der Zahlungsplatz veröffentlicht die Art und Weise, wie die Couponzahlung und die Rückzahlung des Nennwerts erfolgen.
17. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene wie alle anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik sind.
18. Die Mitteilungen an die Öffentlichkeit über diese Anleihen werden in den Wirtschaftszeitungen oder anderen ähnlich zielgerichteten Zeitungen veröffentlicht, die in der Tschechischen Republik verbreitet sind und einen Fernzugriff ermöglichen.
19. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, wird die tschechische Version entscheidend sein.
Minister:
Ing. Janota gegen r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 55 / 2010 Coll., Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2010- 2015, 3,40%
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Verkündungsdatum25.02.2010
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