Dekret des Ministeriums für Kultur der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 55 / 1978
Verordnung des Kulturministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik, die Ausnahmen von der Verpflichtung vorsieht, schriftliche Verträge über die Verbreitung literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Werke auszuhandeln
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.