Beschluß des Präsidenten der Republik Nr. 55/68

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Amnestie

Gültig
ANHANG
Entscheidung
Präsident der Republik
o Amnesie
Im Jahr des 50. Jahrestags der Schaffung eines separaten Staates, in dem die Staatskonzentration von Tschechen und Slowaken stattgefunden hat, ermöglichen die Ergebnisse, die bei der Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft erzielt wurden, bestimmten Konzessionen, die im kriminellen Bereich den Schuldigen der Gesetze der Republik gewährt werden.
Gemäß der Praxis der Anwendung des in Artikel 62 Absatz 1 (10) der Verfassung verankerten Verfassungsgesetzes nach Eingang des Amtes des Präsidenten der Republik,
Amnesty:
Článek 1
Ich werde die ausstehenden Gefängnisstrafen oder deren Überbleibsel vor dem Datum dieses Beschlusses durch ein endgültiges Gericht zum Vergehen des Verlassens der Republik gemäß § 109 Abs. 1, 2 des Gesetzes sowie für eine ähnliche Straftat, die zuvor in Kraft war, zum Ausdruck bringen, wenn die Straftat nach dem 1. Januar 1956 begangen wurde, und wegen ihres Besitzes.
Článek 2
Von den Strafurteilen, die vom Gericht wegen anderer Straftaten gegen die Republik gemäß Titel I des Sondergesetzbuches verhängt worden sind oder werden, von den Straftaten der drohenden wirtschaftlichen Geheimhaltung gemäß § 122, von der Gefahr der beruflichen Geheimhaltung gemäß § 173, von Gewalt gegen eine Gruppe von Anwohnern oder Individuen gemäß § 196 und 197, von der Verleumdung einer Nation, Rasse und Glauben 8 die vor dem Datum dieses Beschlusses begangenen Gesetze sowie ähnliche Straftaten gemäß den zuvor geltenden Rechtsvorschriften, die Nichtanmeldung und Nichteinmischung dieser Straftaten und die Aufrechterhaltung dieser Straftaten, die Nichterfüllung von Strafen oder der Rest von ihnen nicht mehr als drei Jahre.
Von den Strafen oder den Überresten der längeren, vergebe ich den dreijährigen Teil.
Článek 3
Verurteilte, die mindestens acht Jahre nach der Haftstrafe gegen die in den Artikeln 1 und 2 genannten Straftaten bzw. wegen der Sanktionen gegen solche Straftaten gedient haben, haben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung mindestens acht Jahre gedient, und ich vergebe dem gesamten ausstehenden Satz, unabhängig von der Dauer.
Artikel 2
Článek 4
Von den Gefängnisstrafen, die vom Gericht wegen anderer Straftaten als den in den Artikeln 1 und 2 genannten Straftaten vor dem Tag dieses Beschlusses verhängt worden sind oder werden, verzeihe ich den verurteilten Personen, die in der ersten Korrektionsgruppe dienen oder dienen sollen, in einer militärischen Abhilfeeinheit oder, die Minderjährige, Nichtereignisse oder Überreste davon sind, nicht mehr als ein Jahr.
Von den Strafen oder den Überresten der längeren verzeihe ich ihnen für ein Jahr.
Článek 5
Diejenigen, die vor dem 1. Januar 1962 oder vor diesem Zeitpunkt die Haftstrafe mindestens 15 Jahre lang gedient haben und mindestens 15 Jahre zum Zeitpunkt dieser Entscheidung gedient haben, verzeihe ich dem gesamten ausstehenden Satz unabhängig von der Dauer.
Denjenigen, die bis zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht 15 Jahre solcher Bestrafung oder solcher Bestrafung gedient haben, werde ich dem Teil des Satzes verzeihen, für den der Satz oder die Summe der Sätze nach der gemäß Absatz 297 (1) vorgenommenen Anpassung verhängt wurde. Das Gesetz übertrifft 15 Jahre.
Článek 6
Ich erkläre die ausgesetzten Gefängnisstrafen und die ausstehenden Strafen des Rechtsmittels oder deren Überbleibsel, die vom Gericht für Straftaten, die vor dem Zeitpunkt dieser Entscheidung begangen wurden oder werden, verhängt werden, mit der Wirkung, dass das Datum dieser Entscheidung als nicht verurteilt des Täters angesehen wird. Wenn es einen anderen ausstehenden Satz gibt, der ihn verhindert, wird dieser Effekt erst am Tag der Vollstreckung des Satzes auftreten.
Článek 7
Ich verzichte auf ausstehende Geldstrafen oder deren Überbleibsel sowie auf ungenutzte Strafen oder auf deren Überbleibsel, die vom Gericht wegen Straftaten, die vor dem Zeitpunkt dieses Beschlusses begangen wurden oder werden, verhängt werden.
Článek 8
Ich verzeihe dem Rest der Bewährungsfrist für diejenigen, die vor dem Tag dieser Entscheidung verurteilt wurden, die vom Gericht aus dem Gefängnis entlassen worden sind oder auf der Grundlage einer Amnestie oder einer individuellen Begnadigung ausgesetzt wurden.
Článek 9
Ich stelle fest, dass sie nicht eingeleitet wird und wenn sie bereits eingeleitet wurde, dass die vor dem Datum dieser Entscheidung begangenen folgenden Straftaten beendet werden:
a) die in Artikel 1 genannten Straftaten;
b) die in Artikel 2 genannten Straftaten, es sei denn, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist im Gesetz festgelegt;
c) die in Artikel 4 genannten Straftaten, es sei denn, im Gesetz ist eine Verurteilung über ein Jahr festgelegt.
Článek 10
Ich befehle dem Justizminister, mir die Fälle der verurteilten
a) Personen, die an einer schweren unheilbaren Krankheit leiden;
b) Männer, die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung über 65 Jahre alt sind, und Frauen, die am Tag dieser Entscheidung über 60 Jahre alt sind;
wenn die von den Gerichten für Straftaten, die vor dem Datum dieses Beschlusses begangen wurden, verhängten Sanktionen nicht vollständig auf der Grundlage der vorherigen Artikel dieses Beschlusses aufgehoben werden.
Článek 11
Werden mehrere Artikel dieses Beschlusses zur Minderung der Gefängnisstrafe berücksichtigt, so gelten die günstigsten von ihnen.
Artikel 1 Übersteigt der ausstehende Satz oder der Rest des Satzes diese Grenze nicht, so wird er vollständig vergeben.
Artikel 2 Übersteigt der ausstehende Satz oder der Rest des Satzes diese Grenze nicht, so wird er vollständig vergeben.
Für die Zwecke des Artikels 3 werden zum einen für die in den Artikeln 1 und 2 genannten Straftaten und zum anderen für die Zwecke des Artikels 3 der Teil der gezahlten Strafe gegen die in den Artikeln 1 und 2 genannten Straftaten bis zu der Höhe gezählt, die der oberen Grenze des Satzes für diese Straftat entspricht oder, wenn mehr, auf der Höhe entspricht.
Článek 12
Die Bestimmungen der Artikel 4, 6, 8, 9, 10 und 11 gelten sinngemäß für Straftaten und Straftaten, die gemäß Gesetz Nr. 58 / 1965 Slg. beurteilt werden.
Geschehen zu Prag am 9. Mai 1968
Louis Liberty

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluß des Präsidenten der Republik Nr. 55/68
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.05.1968
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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