Regierungsverordnung Nr. 55 / 1952 Coll.
Verordnung über die Pflichten, Rechte und Pflichten der Hauptbuchhalter und über die Organisation des Rechnungswesens
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.