Gesetz Nr. 55 / 1947 Coll.

Gesetz über Beihilfen an Bauern bei der Umsetzung eines Agrarproduktionsplans

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf