Regierungsverordnung Nr. 548 / 2025 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 595/2006 Slg. über die Berechnung des Grundbetrags, der nicht vom monatlichen Gehalt im Vollstreckungsverfahren abgezogen werden darf und die Bestimmung des Betrags, über den das Gehalt ohne Einschränkung Haarschnitte (Verordnung über nicht-versicherte Beträge) in der geänderten Fassung liegt, bestimmt wird.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.