Verordnung Nr. 548/2004 Slg.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 504 / 2002 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung in der geänderten Fassung, für die Unternehmen, für die die Haupttätigkeit nicht geschäftsfähig ist, wenn sie im System der Doppelbuchhaltung, geändert durch den Erlass Nr. 476 / 2003 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Dekret Nr. 504 / 2002 Coll.
Verordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991...
Wird geändert durch
Dekret Nr. 504 / 2002 Coll.
Verordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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