Gesetz Nr. 541 / 1990 Coll.
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes Nr. 427 / 1990 Slg., über die Übertragung von Staatsbesitz auf andere juristische oder natürliche Personen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.