Regelung Nr. 54 / 1955 Coll.
Verordnung über das, was als Narkosemittel, Gifte, ansteckende Krankheiten und Schädlinge von Produktionsanlagen im Strafrecht betrachtet wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.