Gesetz Nr. 539 / 2004 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg., über Strafverfahren (Kriminalgesetzbuch), geändert, und bestimmte andere Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.