Dekret Nr. 536 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 345 / 2020 Slg., über die Errichtung von Verwaltungsbezirken von Gemeinden, die mit der Gemeindebehörde betraut sind, geändert durch das Erlass Nr. 389 / 2022 Slg. und das Erlass Nr. 346 / 2020 Slg., über die Errichtung von Verwaltungsbezirken von Gemeinden mit erweitertem Umfang, das Gebiet der Bezirke der Hauptstadt Prag und die Zuständigkeit bestimmter Gemeinden in einem anderen Bezirk, geändert durch das Erlass Nr. 389 / 2022 Coll.

Zeitliche Textfassungen

01.01.2026 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2026
16.12.2025 Verkündet
In Kraft seit 16.12.2025
16.12.2025 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 16.12.2025 bis 31.12.2025

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