Dekret Nr. 533 / 1990 Coll.
Verordnung des Bundesministeriums für Außenhandel über die Erteilung von Genehmigungen für den Außenhandel, über die Durchführung von Außenhandelstätigkeiten ohne Registrierung oder Zulassung und über die Durchführung von Außenhandelstätigkeiten durch ausländische Personen
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