Regierungsverordnung Nr. 53 / 2023 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.