Gesetz Nr. 522 / 2002 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 116/1990 Slg. über die Vermietung und Unterlassung von nichtwohnhaften Räumen in der geänderten Fassung und zur Aufhebung des Gesetzes Nr. 124/1990 Slg. über die Zuständigkeit der nationalen Ausschüsse bei der Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Verleihung und Unterlassung von nicht-gebietsfremden Räumlichkeiten
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 116/1990
Ändert
Gesetz über die Verleihung und Untermietung von Nichtwohngebäuden
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 124 / 1990 Coll.
Hebt auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Zuständigkeit der nationalen Auss...
Gesetz Nr. 89 / 2012 Coll.
Wird aufgehoben durch
Zivilgesetzbuch
Gesetz Nr. 116/1990
Übergangsbestimmungen
Gesetz über die Verleihung und Untermietung von Nichtwohngebäuden
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.