Gesetz Nr. 522 / 2002 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 116/1990 Slg. über die Vermietung und Unterlassung von nichtwohnhaften Räumen in der geänderten Fassung und zur Aufhebung des Gesetzes Nr. 124/1990 Slg. über die Zuständigkeit der nationalen Ausschüsse bei der Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Verleihung und Unterlassung von nicht-gebietsfremden Räumlichkeiten

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 116/1990
Gesetz über die Verleihung und Untermietung von Nichtwohngebäuden
Ändert
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 124 / 1990 Coll.
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Zuständigkeit der nationalen Auss...
Hebt auf
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 116/1990
Gesetz über die Verleihung und Untermietung von Nichtwohngebäuden
Übergangsbestimmungen

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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