Gesetz Nr. 522 / 1992
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 218/1949 Slg. über die wirtschaftliche Sicherheit der Kirchen und religiösen Gesellschaften durch den Staat, geändert durch Gesetz Nr. 16 / 1990 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.