Dekret Nr. 52 / 2006 Coll.

Dekret über die Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 150. Jahrestag der Gründung der Central Art und Industrial School of Glass in Kamenický Senov

Gültig In Kraft seit 29.03.2006
Inhalt
52.
Ordnung
vom 7. Februar 2006
zum 150. Jahrestag der Gründung der Central Art and Industrial School of Glass in Kamenický Senov
Die Tschechische Nationalbank sieht die Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6/1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank vor:
§ 1
(1) Am 150. Jahrestag der Gründung der Central School of Art-Industrial Glass in Kamenický Šenov, der ältesten technischen Glasschule in Europa, werden die Gedenksilber zweihundert Kronen (nachfolgend "zweihundert Kronen" genannt) ausgegeben. Das Bild der zweihundert Kronen wird im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
(2) Zweihundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version ausgestellt, die für Sammlerzwecke mit einem polierten Feld aus Münze und mattem Relief bestimmt ist (nachstehend als Sonderversion bezeichnet).
(3) Die zweihundred koruna im normalen und speziellen Design wird aus einer Legierung mit 900 Teilen Silber und 100 Teilen Kupfer geschnitten. Das Gewicht von zweihundert Kronen beträgt 13 g, dessen Durchmesser 31 mm und 2,30 mm. Der Rand von zweihundert Kronen in normaler Version wird gesäumt, der Rand von zweihundert Kronen in Sonderversion ist glatt mit der Funktion "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.900 * 13 g *." Bei Stanzen von zweihundert Kronen in normaler und spezieller Ausführung beträgt die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke. In der Masse beträgt die zulässige Toleranz bis zu 0,26 g und im Silbergehalt bis zu 1 %.
§ 2
(1) Auf der Wange der zweihundert Kronen ist ein unvollständiger Glaswürfel dargestellt. Der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" und die Bezeichnung der Münze mit der Abkürzung "200 CZK" wird auf die obere Wand gelegt. Der Text aus der oberen Wand des Würfels wird in den Konturen an seiner Bodenwand reflektiert. An der Frontwand des Glaswürfels befindet sich eine Komposition stilisierter heraldischer Tiere aus einem großen Staatsemblem der Tschechischen Republik; Die Zusammensetzung wird in den Konturen an der Rückwand des Würfels reflektiert. Am unteren Rand der zweihundert Kronen in der Mitte ist die Markierung der Münzstätte, die die zweihundert Kronen fuhr.
(2) Auf der Rückseite der zweihundert Kronen ist auch ein unvollständiger Glaswürfel dargestellt. An seiner oberen Wand befindet sich die Inschrift "MEDIUM ARTIFICIAL INDUSTRY SCHOOL OF THE GLASS CAMENIC SCHENOV" in vier Reihen und in der darunterliegenden Linie die Jahre "1856 - 2006". Die Texte werden in den Konturen an der Bodenwand des Würfels reflektiert. An der Frontwand des Glaswürfels befindet sich ein Logo der Central Art und Industrial School of Glass in Kamenický Šenov, stilisierter Kristallbecher. Die Tasse ist mit Ornamenten verziert, die gravierendes Glas symbolisieren. Auf der Rückwand des Würfels wird Silhouette des Logotyps ohne Ornamente reflektiert. Der Autor des Designs ist Zuzana Thin, DiS., dessen stilisierte Initialen "ZH", bestehend aus dem Buchstaben "Z" über zwei schwächere vertikale Linien platziert, befinden sich am hinteren Rand des linken Wandwürfels unten.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 29. März 2006 in Kraft.
Gouverneur:
Doc. Ing. Tůma, CSc.

Anhang zum Erlass Nr. 52 / 2006 Coll.
Bilder eines Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 150. Jahrestag der Gründung der Central Art and Industry School of Glass in Kamenický Senov
(RS und RS)

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 52 / 2006 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 150. Jahrestag der Gründung der Central Art und Industrial School of Glass in Kamenický Senov
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2006
In Kraft seit29.03.2006
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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