Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 52 / 2005 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Erklärung der Durchschnittslöhne in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Beschäftigungsgesetzes
Gültig
52.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 25. Januar 2005
über die Erklärung eines durchschnittlichen nationalen Wirtschaftslohns für die Zwecke des Beschäftigungsgesetzes für das erste bis dritte Quartal 2004
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 77 Abs. 2, § 78 Abs. 3 und § 113 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 435 / 2004 Slg., über Beschäftigung, gibt bekannt, dass der durchschnittliche Lohn in der Volkswirtschaft für das erste bis dritte Quartal 2004 CZK 17418 ist.
Minister:
Ing. Škromach v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 52 / 2005 Coll. über die Erklärung der durchschnittlichen Löhne in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Beschäftigungsgesetzes für das erste bis dritte Quartal 2004 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 31.01.2005 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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